Brutto-Netto-Rechner 2026 – Ihr Nettogehalt exakt berechnen

Berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Steuern und Sozialabgaben ubrig bleibt. Alle Werte basieren auf den offiziellen Satzen fur 2026.

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Brutto-Netto-Rechner 2026 – Alle Informationen im Uberblick

So funktioniert die Berechnung Ihres Nettogehalts

Der Brutto-Netto-Rechner ermittelt Ihr Nettogehalt, indem er vom Bruttoeinkommen samtliche gesetzlichen Abzuge subtrahiert: Lohnsteuer, Solidaritatszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Rechner berucksichtigt dabei alle relevanten Freibetrage, Beitragsbemessungsgrenzen und Ihre personliche Steuerklasse.

Fur das Jahr 2026 gelten folgende zentrale Werte: Der Grundfreibetrag – das Existenzminimum, das steuerfrei bleibt – liegt bei 12.348 EUR. Der Spitzensteuersatz von 42% greift ab 69.879 EUR, die Reichensteuer (45%) ab 277.826 EUR. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung betragt unverandert 18,6%, der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2,6%. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei 14,6%, zuzuglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags von durchschnittlich 2,90%.

Steuerklassen im Uberblick

SteuerklasseGilt furBesonderheit
Steuerklasse ILedige, geschiedene, verwitwete ArbeitnehmerStandard-Besteuerung ohne Vergunstigungen
Steuerklasse IIAlleinerziehende mit mindestens einem KindZusatzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 EUR
Steuerklasse IIIVerheiratete mit deutlich hoherem Einkommen als der PartnerNiedrigste Lohnsteuer, Partner muss Steuerklasse V wahlen
Steuerklasse IVVerheiratete mit ahnlichem EinkommenStandard-Besteuerung, kein Faktorverfahren im Basismodell
Steuerklasse VVerheiratete mit deutlich geringerem EinkommenHochste Lohnsteuer, Partner hat Steuerklasse III
Steuerklasse VIZweite oder weitere BeschaftigungKeine Freibetrage, hochste Abzuge

Sozialversicherungsbeitrage 2026

VersicherungszweigBeitragssatz gesamtArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-Anteil
Rentenversicherung18,60 %9,30 %9,30 %
Arbeitslosenversicherung2,60 %1,30 %1,30 %
Krankenversicherung (GKV)14,60 % + Zusatzbeitrag7,30 % + 1/2 Zusatzbeitrag7,30 % + 1/2 Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung (mit Kindern)3,40 %1,70 %1,70 %
Pflegeversicherung (kinderlos, ab 23 J.)4,00 %2,30 %1,70 %

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

GrenzeWest (monatlich)Ost (monatlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 EUR8.450 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 EUR5.812,50 EUR

Kirchensteuer – wer zahlt wie viel?

Die Kirchensteuer betragt in Bayern und Baden-Wurttemberg 8% der Lohnsteuer, in allen ubrigen Bundeslandern 9%. Sie fallt ausschliesslich fur Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirche sowie bestimmter anderer kirchensteuererhebender Religionsgemeinschaften an. Wer keiner Kirche angehort oder ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer.

Solidaritatszuschlag 2026

Der Solidaritatszuschlag betragt 5,5% der Lohnsteuer. Die Freigrenze 2026 wurde erneut angehoben: Bei Einzelveranlagung fallt kein Soli an, wenn die Lohnsteuer unter 20.350 EUR jahrlich liegt (40.700 EUR bei Zusammenveranlagung). In der Gleitzone daruber werden maximal 11,9% des Differenzbetrags zur Freigrenze erhoben.

Pflegeversicherung und Kinderlosenzuschlag

Der Beitrag zur Pflegeversicherung betragt 3,4%. Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, sodass der AN-Anteil von 1,7% auf 2,3% steigt. Sonderregelung Sachsen: In Sachsen ist der Arbeitgeberanteil mit 1,2% niedriger, dafur tragt der Arbeitnehmer 2,2% (bzw. 2,8% mit Kinderlosenzuschlag).

Tipp: Lohnsteuer durch Freibetrage senken

Sie konnen beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Dieser reduziert das zu versteuernde Einkommen und damit die monatliche Lohnsteuer. Der Freibetrag kann Werbungskosten, Sonderausgaben, aussergewohnliche Belastungen und bestimmte Vorsorgeaufwendungen umfassen. Beachten Sie: Wer einen Freibetrag nutzt, ist in der Regel zur Abgabe einer Steuererklarung verpflichtet.

Haufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Geben Sie einfach Ihr Bruttoeinkommen, den Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr), Ihre Steuerklasse, Ihr Bundesland und Ihre Krankenkasse ein. Weitere Angaben wie geldwerter Vorteil oder Steuerfreibetrag sind optional. Der Rechner ermittelt daraus Lohnsteuer, Solidaritatszuschlag, Kirchensteuer und alle Sozialversicherungsbeitrage und zeigt Ihr Nettoeinkommen an.

Steuerklasse I: ledig, geschieden, verwitwet. Steuerklasse II: alleinerziehend. Steuerklasse III: verheiratet mit deutlich hoherem Einkommen (Partner Steuerklasse V). Steuerklasse IV: verheiratet mit ahnlichem Einkommen. Steuerklasse V: verheiratet mit geringerem Einkommen (Partner Steuerklasse III). Steuerklasse VI: Zweitjob. Unser Rechner hilft Ihnen, die Unterschiede direkt zu sehen.

Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen zusatzliche Leistungen gewahrt – z.B. einen Firmenwagen zur Privatnutzung. Der Wert dieser Leistung wird Ihrem Bruttoeinkommen zugerechnet und erhoht damit die Bemessungsgrundlage fur Steuern und Sozialabgaben. Die 1%-Regel beim Firmenwagen ist die haufigste Form.

Die Kirchensteuer fallt nur an, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind (z.B. romisch-katholische oder evangelische Kirche). Der Satz betragt 8% der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Wurttemberg, 9% in allen anderen Bundeslandern. Ein Kirchenaustritt beendet die Kirchensteuerpflicht.

Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6% in der Pflegeversicherung. Der Arbeitnehmeranteil steigt damit von 1,7% auf 2,3% (bzw. 2,8% in Sachsen). Eltern und Personen unter 23 Jahren sind von diesem Zuschlag befreit.

Samtliche Werte basieren auf den offiziellen Veroffentlichungen fur 2026. Quellen sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF), die Deutsche Rentenversicherung und der GKV-Spitzenverband. Die Berechnungen werden regelma.ssig aktualisiert.

Kleine Abweichungen konnen durch individuelle Freibetrage, besondere Lohnbestandteile (z.B. vermogenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge) oder regionale Besonderheiten entstehen. Fur eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

Ja, wechseln Sie einfach den Abrechnungszeitraum auf "Jahr" und geben Sie Ihr Jahresbrutto inklusive aller Sonderzahlungen ein. Das Ergebnis teilen Sie dann durch 12, um das durchschnittliche Monatsnetto zu erhalten. Alternativ konnen Sie beim Monatsmodell die Sonderzahlung als zusatzlichen Betrag beim geldwerten Vorteil eintragen.