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Brutto-Netto-Rechner 2025

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus Ihrem Bruttogehalt

Berechnen Sie schnell und präzise Ihr Nettogehalt mit unserem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner 2025. Der Gehaltsrechner berücksichtigt alle aktuellen Steuersätze, Sozialversicherungsbeiträge und bundeslandspezifische Besonderheiten. Ermitteln Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt.


Tipp: Nutzen Sie den Rechner für Gehaltsverhandlungen oder beim Jobwechsel. Vergleichen Sie verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Bruttogehältern oder Steuerklassen. Beachten Sie, dass die tatsächliche Abrechnung je nach individuellen Freibeträgen und weiteren Faktoren abweichen kann.

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Ihr Nettogehalt

Detaillierte Aufschlüsselung Ihrer Abzüge

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie funktioniert der Brutto-Netto-Rechner?

Geben Sie Ihr Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland und weitere relevante Daten ein. Der Rechner ermittelt automatisch alle Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherung) und zeigt Ihr Nettogehalt sowie eine detaillierte Aufschlüsselung aller Abzüge.

Welche Steuerklasse habe ich?

Steuerklasse I: Alleinstehend ohne Kinder, Steuerklasse II: Alleinerziehend mit Kindern, Steuerklasse III/V: Verheiratet mit unterschiedlichem Einkommen (III für Höherverdiener), Steuerklasse IV: Verheiratet mit ähnlichem Einkommen, Steuerklasse VI: Zweiter oder weiterer Job neben der Hauptbeschäftigung.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Das Bruttogehalt ist das vereinbarte Gehalt vor allen Abzügen – also der Betrag, den Ihr Arbeitgeber zahlt. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, evtl. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen wird.

Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt gemacht?

Vom Bruttogehalt werden folgende Abzüge gemacht: Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Gehalts), Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer, ab bestimmtem Einkommen), Kirchensteuer (8-9% der Lohnsteuer, wenn Mitglied), Krankenversicherung (ca. 7,3% + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,7-2%), Rentenversicherung (9,3%) und Arbeitslosenversicherung (1,3%).

Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse?

Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Beitragssatz, den jede gesetzliche Krankenkasse selbst festlegt. Er liegt aktuell durchschnittlich bei etwa 1,7% des Bruttogehalts. Dieser Betrag wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die genaue Höhe variiert je nach Krankenkasse zwischen ca. 1,3% und 2,7%.

Was bedeutet geldwerter Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil (auch Sachbezug) ist eine Leistung des Arbeitgebers zusätzlich zum Gehalt, die versteuert werden muss. Typische Beispiele sind Firmenwagen zur privaten Nutzung, Essensmarken, Handy, oder Wohnraum. Diese Vorteile werden zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöhen die Bemessungsgrundlage für Steuern und Sozialabgaben.

Wie viel Prozent werden vom Brutto abgezogen?

Die Abzüge vom Bruttogehalt variieren je nach Steuerklasse und Gehaltshöhe, liegen aber typischerweise zwischen 30% und 50%. Die Sozialversicherungsbeiträge machen etwa 20% aus (Arbeitnehmeranteil), die Steuern je nach Einkommen und Steuerklasse zwischen 10% und 30%. Bei höheren Gehältern steigt der Abzugsanteil durch die progressive Besteuerung.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. 2025 liegt sie bei ca. 5.175€ monatlich (Kranken- und Pflegeversicherung) bzw. 7.550€ (Renten- und Arbeitslosenversicherung). Gehaltsteile oberhalb dieser Grenzen sind beitragsfrei für die jeweilige Versicherung, erhöhen aber das Nettogehalt.

Kann ich die Berechnung speichern?

Ja, nach der Berechnung können Sie die detaillierte Gehaltsabrechnung mit allen Abzügen sowohl als Excel-Datei als auch als PDF herunterladen und für Ihre Unterlagen, Gehaltsverhandlungen oder Finanzplanung speichern und ausdrucken.

Sind meine Daten sicher?

Ja, alle Berechnungen erfolgen ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Gehaltsdaten an Server übertragen oder gespeichert. Ihre persönlichen und finanziellen Informationen bleiben vollständig privat und vertraulich.

Wie kann ich mein Nettogehalt erhöhen?

Es gibt mehrere legale Möglichkeiten: Wechsel in eine günstigere Steuerklasse (bei Verheirateten), Freibeträge eintragen lassen, vermögenswirksame Leistungen nutzen, betriebliche Altersvorsorge (senkt Steuerlast), Werbungskosten geltend machen, oder Sachbezüge statt Gehaltserhöhung vereinbaren. Lassen Sie sich von einem Steuerberater individuell beraten.

Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Ein Steuerklassenwechsel lohnt sich für Verheiratete, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Die Kombination III/V bringt dem Besserverdiener monatlich mehr Netto, während der andere weniger bekommt. Die Kombination IV/IV ist fair verteilt. Wichtig: Am Jahresende gleicht sich alles über die Steuererklärung aus – es geht nur um die monatliche Liquidität.

So verstehen Sie Ihre Gehaltsabrechnung – Der komplette Leitfaden

Die Lohnsteuer verstehen

Die Lohnsteuer ist die wichtigste Abgabe und richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrer Steuerklasse. Sie wird progressiv berechnet – je höher Ihr Gehalt, desto höher der Steuersatz (bis zu 42%, ab ca. 278.000€ sogar 45%). Alleinstehende zahlen in Steuerklasse I mehr als Verheiratete in Klasse III. Die Lohnsteuer kann durch Freibeträge und Werbungskosten reduziert werden.

Sozialversicherungsbeiträge im Überblick

Die Sozialversicherung teilt sich in vier Säulen: Krankenversicherung (14,6% + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,4%, ohne Kinder 4,0%), Rentenversicherung (18,6%) und Arbeitslosenversicherung (2,6%). Alle Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, nur beim Zusatzbeitrag der Krankenkasse ist das Verhältnis 50:50.

Die sechs Steuerklassen erklärt

Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Klasse II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag. Klasse III/V für Verheiratete mit unterschiedlichem Einkommen (III für Besserverdiener, bringt höchstes Netto). Klasse IV für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Klasse VI bei mehreren Jobs – hier sind die Abzüge am höchsten.

Freibeträge clever nutzen

Freibeträge reduzieren die monatliche Steuerlast. Sie können Werbungskosten über 1.230€, Sonderausgaben wie Versicherungen, außergewöhnliche Belastungen oder Kinderbetreuungskosten eintragen lassen. Dadurch steigt Ihr monatliches Netto. Achtung: Was Sie per Freibetrag vorziehen, fehlt bei der Steuerrückerstattung. Lohnt sich vor allem bei planbaren hohen Kosten.

Solidaritätszuschlag 2025

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer, wird aber seit 2021 nur noch bei höheren Einkommen fällig. Singles zahlen ihn erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 73.000€, Verheiratete ab ca. 151.000€. Bis zu diesen Grenzen ist eine Freigrenze vorgeschaltet, die schrittweise greift. Etwa 90% der Steuerzahler sind vom Soli befreit.

Gehaltsverhandlungen richtig führen

Bei Gehaltsverhandlungen immer das Bruttogehalt verhandeln, aber das Netto im Kopf haben. Nutzen Sie unseren Rechner vorab, um verschiedene Szenarien durchzuspielen. Bedenken Sie: Von 500€ mehr Brutto bleiben netto nur etwa 250-300€. Prüfen Sie auch alternative Vergütungsformen wie Firmenwagen, Jobticket, betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen – diese können steuerlich günstiger sein.