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Firmenwagenrechner 2025

Berechnen Sie den geldwerten Vorteil Ihres Dienstwagens

Berechnen Sie schnell und präzise den geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens mit unserem kostenlosen Firmenwagenrechner 2025. Der Rechner berücksichtigt die 1%-Regelung, Entfernungspauschale, E-Auto-Förderung und Ihre Eigenbeteiligung. Ermitteln Sie, wie viel Ihr Dienstwagen Sie steuerlich kostet und ob sich ein Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug lohnt.


Tipp: E-Autos werden besonders gefördert – nur 0,25% des Listenpreises werden als geldwerter Vorteil versteuert (bei Plug-in-Hybriden 0,5%). Nutzen Sie unseren Rechner, um verschiedene Fahrzeugtypen zu vergleichen. Der berechnete Wert kann direkt in den Brutto-Netto-Rechner übernommen werden.

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Ihr geldwerter Vorteil

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie funktioniert die 1%-Regelung?

Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (abgerundet auf volle 100€) als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung versteuert. Zusätzlich kommen 0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzu. Dieser Betrag wird Ihrem Bruttogehalt hinzugerechnet.

Lohnt sich ein Elektro-Firmenwagen?

Ja, E-Autos werden steuerlich stark gefördert. Bei Anschaffung bis 2030 gilt nur 0,25% des Listenpreises für reine Elektroautos (bei Listenpreis bis 70.000€). Plug-in-Hybride werden mit 0,5% versteuert, wenn sie bestimmte Emissionsgrenzen einhalten. Das bedeutet deutlich geringere steuerliche Belastung als bei Verbrennern.

Was ist der geldwerte Vorteil?

Der geldwerte Vorteil ist der finanzielle Vorteil, den Sie durch die private Nutzung des Firmenwagens haben. Dieser Betrag wird Ihrem Bruttogehalt hinzugerechnet und muss versteuert werden, da er wie zusätzliches Einkommen behandelt wird. Sie zahlen also Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf diesen Wert.

Was ist günstiger: 1%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn Sie den Firmenwagen weniger als 50% privat nutzen. Sie müssen dann jede Fahrt dokumentieren. Die 1%-Regelung ist pauschal und einfacher, unabhängig von der tatsächlichen Privatnutzung. Bei geringer Privatnutzung (unter 20%) kann das Fahrtenbuch mehrere hundert Euro monatlich sparen.

Wie wirkt sich eine Eigenbeteiligung aus?

Eine Eigenbeteiligung reduziert den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Wenn Sie monatlich z.B. 200€ selbst zahlen, wird dieser Betrag vom berechneten geldwerten Vorteil abgezogen. Wichtig: Die Eigenbeteiligung kann den geldwerten Vorteil nicht unter Null senken. Überzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.

Welcher Listenpreis gilt für die Berechnung?

Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Mehrwertsteuer und Sonderausstattung. Nicht der tatsächliche Kaufpreis oder Leasingrate! Auch Rabatte oder Gebrauchtwagenkäufe ändern nichts am Listenpreis. Dieser Wert bleibt über die gesamte Nutzungsdauer konstant.

Muss ich den geldwerten Vorteil selbst versteuern?

Nein, Ihr Arbeitgeber rechnet den geldwerten Vorteil automatisch mit Ihrem Gehalt ab. Der Betrag erscheint auf Ihrer Gehaltsabrechnung und wird wie normales Gehalt versteuert und verbeitragt. Sie müssen nichts weiter tun. Der Arbeitgeber führt die Steuern und Sozialabgaben direkt ab.

Gilt die 1%-Regelung auch für Motorräder?

Ja, die 1%-Regelung gilt auch für Dienst-Motorräder und andere Kraftfahrzeuge, die privat genutzt werden dürfen. Die Berechnung erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie bei Pkw. Allerdings gibt es für Motorräder keine E-Fahrzeug-Förderung wie bei Elektroautos.

Kann ich die Berechnung speichern?

Ja, nach der Berechnung können Sie den geldwerten Vorteil als Excel-Datei oder PDF herunterladen und speichern. Zusätzlich können Sie den berechneten Wert direkt in unseren Brutto-Netto-Rechner übernehmen, um Ihr tatsächliches Nettogehalt zu ermitteln.

Sind meine Daten sicher?

Ja, alle Berechnungen erfolgen ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an Server übertragen oder gespeichert. Ihre Fahrzeug- und Gehaltsinformationen bleiben vollständig privat und vertraulich.

Firmenwagen richtig versteuern – Alles zur 1%-Regelung

Die 1%-Regelung im Detail

Die 1%-Regelung ist die pauschale Methode zur Besteuerung von Dienstwagen. Pro Monat wird 1% des Bruttolistenpreises (abgerundet auf volle 100€) als Privatnutzung versteuert. Hinzu kommen 0,03% pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese Beträge werden dem Bruttogehalt hinzugerechnet und normal versteuert und verbeitragt.

E-Auto-Förderung nutzen

Elektroautos werden massiv gefördert: Bei Anschaffung bis 2030 gilt nur 0,25% statt 1% (bei Listenpreis bis 70.000€). Plug-in-Hybride werden mit 0,5% versteuert. Ein E-Auto mit 50.000€ Listenpreis kostet Sie nur 125€ geldwerten Vorteil statt 500€. Bei 20km Arbeitsweg sparen Sie monatlich über 400€ an zu versteuerndem Einkommen!

Fahrtenbuch vs. 1%-Regelung

Beim Fahrtenbuch werden nur die tatsächlichen Kosten der Privatfahrten versteuert. Sie müssen jede Fahrt mit Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck dokumentieren. Das lohnt sich bei weniger als 50% Privatnutzung. Nachteil: hoher Verwaltungsaufwand und strenge Anforderungen. Die 1%-Regelung ist pauschal und unkompliziert, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

Eigenbeteiligung clever einsetzen

Eine Eigenbeteiligung reduziert den zu versteuernden geldwerten Vorteil direkt. Zahlen Sie monatlich z.B. 300€ selbst, sinkt Ihr geldwerter Vorteil um 300€. Bei einem Steuersatz von 40% sparen Sie real 120€ Steuern, zahlen aber 300€ – das lohnt sich meist nicht. Eigenbeteiligung macht nur Sinn, wenn Sie dadurch einen teureren Wunsch-Firmenwagen bekommen.

Listenpreis richtig ermitteln

Entscheidend ist der Bruttolistenpreis zur Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer – nicht Ihr Kaufpreis! Auch bei Leasingfahrzeugen oder Gebrauchtwagen gilt der ursprüngliche Neupreis. Rabatte oder Nachlässe spielen keine Rolle. Den genauen Listenpreis finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder beim Händler.

Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen lohnt sich besonders, wenn Ihr Arbeitgeber alle Kosten (Versicherung, Wartung, Kraftstoff) trägt und Sie das Fahrzeug viel privat nutzen. Bei teuren Autos kann der geldwerte Vorteil aber hoch sein. Rechnen Sie: Wäre Ihnen mehr Bruttogehalt statt Firmenwagen lieber? Oft ist ein E-Auto als Firmenwagen durch die Förderung die beste Wahl.